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Webinar-Angebot zum Krankenhausentlastungsgesetz am 12. Mai 2020

Corona-bedingte Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen



Mit den im Krankenhausentlastungsgesetz § 150 Abs. 1 bis Abs. 6 SGB XI vorgesehenen Regelungen soll eine ausreichende pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen sichergestellt werden. Dabei erhalten Träger von Pflegeinrichtungen zur Erstattung von Mehraufwendungen und Mindereinnahmen eine finanzielle Unterstützung.

Ziel:


Es werden ausführliche, erklärende Informationen zu den Inhalten des § 150 SGB XI gegeben und diese mit praktischen Beispielen unterlegt. Das Antragsverfahren wird Schritt für Schritt besprochen und jedes Kriterium, z. B. was konkret unter Mehraufwendungen und Mindereinnahmen zu verstehen ist, erläutert.

Referent: Igor Ratzenberger


Unternehmensberater in der Sozialwirtschaft; Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes in Dresden

Zielgruppe:


Betreiber bzw. betriebswirtschaftlich Verantwortliche von Pflegeeinrichtungen mit einer Zulassung nach §72 SGB XI

Datum:

Dienstag, 12. Mai 2020

Ablauf: 09:00 – 13:00 Uhr


• welcome and hallo
• Ablauf und technischer Support
• Inhaltliche Einführung
• Umstände
• Antragsstellung
• Praxis
• Schlussrunde

Ort:

ÜBERALL – Live-Webinar per Zoom

Teilnahmegebühr:


• 99,00 Euro pro Teilnehmer für bpa Mitgliedseinrichtungen
• 149,00 Euro pro sonstige Teilnehmer

Anmeldung:

per Faxformular oder per Mail (Formular anbei)

Dokumente zu diesem Beitrag
Anmeldeformular.pdf
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Webinar-Angebot zum Krankenhausentlastungsgesetz am 12. Mai 2020
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